Die neue Gesundheitsreform ab 01.April 2007
Die wichtigsten Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung:
ab 01.04.2007
- Neue Wahltarife für Versicherte für spezielle Versorgungsformen, Selbstbehalte und Kostenerstattungen
- Freie Auswahl der Rehabilitationseinrichtung
- Absenkung des Mindestkrankenkassenbeitrages für Selbstständige ist möglich
- Ausweitung der ambulanten medizinischen Versorgung durch Krankenhäuser
- Impfungen sowie Mutter- bzw. Vater- Kind- Kuren sind Pflichtleistungen
- Anspruch auf alle medizinischen Reha- Leistungen sowie Verbesserung der Übergänge vom Krankenhaus in die Rehabilitation und Pflege
- Einholung von einer ärztlichen Zweitmeinung
- Abgabe von einzelnen Tabletten an Patienten
- neue Maßnahmen gegen den Missbrauch der Versichertenkarten
ab 01.11.2008
- Gesetzlich festgelegter einheitlicher Beitragssatz
ab 01.01.2009
- In Deutschland soll in Zukunft keiner mehr ohne Krankenversicherung sein - Pflicht zur Versicherung für Alle!
- Start des Gesundheitsfonds und des neuen Risikostrukturausgleichs für Krankenkassen
Die wichtigsten Änderungen in der privaten Krankenversicherung:
ab 01.01.2009
- Neuer Basistarif: die Leistungen sollen der gesetzlichen KV entsprechen. Die Höhe der Beiträge dürfen sich nur nach Alter und Geschlecht unterscheiden, Risikozuschläge sollen entfallen.
- Privatversicherte können innerhalb der PKV leichter zu anderen Anbietern einer privaten Krankenversicherung wechseln. (Die vorgenommene Altersrückstellung aus den gezahlten Beiträgen wechselt mit.)
- Rückkehrrecht in die letzte Krankenversicherung, sowohl in die gesetzliche als auch in die private Krankenversicherung.
Neue Versicherungspflichtgrenze 2007
- Diese ist festgesetzt auf 47.700 Euro im Jahr bzw. 3.975 Euro pro Monat. Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.
Beitragsbemessungsgrenze 2007:
- Diese liegt bei 42.750 Euro Brutto im Jahr bzw. 3.562,50 Euro pro Monat. Das darüber liegende Einkommen wird nicht in die Beitragsberechnung einbezogen.